Bürgerversammlungen

Bürgerversammlungen in Donauwörth

Regelmäßig führt der Oberbürgermeister in Donauwörth bzw. seinen Stadtteilen Bürgerversammlungen durch. Diese stellen ein wichtiges Instrument der Bürgerbeteiligung sowie elementares Werkzeug des Mitbestimmungsrechtes der Bürger dar und stehen unter dem Motto „mitreden – mitentscheiden – mitgestalten“.

11.11.2025, 19:00 Uhr Stadtteile Auchsesheim/Zusum
Gasthaus Hoser, Auchsesheim

12.11.2025, 19:00 Uhr Stadtteil Nordheim
Dorfgemeinschaftshaus, Nordheim

18.11.2025, 19:00 Uhr Stadtteil Riedlingen
Schützenheim, Riedlingen

20.11.2025, 19:00 Uhr Stadtteil Berg
Schützenheim, Berg

25.11.2025, 19:00 Uhr Stadtteil Zirgesheim
Schützenheim, Zirgesheim

26.11.2025,19:00 Uhr Stadtteil Wörnitzstein
Gasthaus Braun, Wörnitzstein

02.12.2025, 19:00 Uhr Stadtteil Schäfstall
Dorfgemeinschaftshaus, Schäfstall

03.12.2025, 19:00 Uhr Parkstadt
Mehrgenerationenhaus, Parkstadt

Verpflichtung zur Durchführung
Gemäß Art. 18 Abs. 1 der Gemeindeordnung hat der Oberbürgermeister mindestens einmal jährlich, auf Verlangen des Stadtrats auch öfter, eine Bürgerversammlung zur Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten einzuberufen.
In größeren Kommunen sollen Bürgerversammlungen auf Teile des Stadtgebiets beschränkt werden.

Rede- und Stimmrecht
Art. 18 Abs. 3 der Gemeindeordnung regelt dazu, dass das Wort grundsätzlich nur Gemeindeangehörige erhalten können.
Ausnahmen kann die Bürgerversammlung beschließen; der Vorsitzende soll einem Vertreter der Aufsichtsbehörde (dies ist in unserem Fall das Landratsamt Donau-Ries) auf Verlangen das Wort erteilen. Den Vorsitz in der Versammlung führt der Oberbürgermeister oder ein von ihm bestellter Vertreter. Stimmberechtigt sind ausschließlich Gemeindebürger. Hierzu ist beim Betreten ein Ausweisdokument vorzulegen und die Anwesenheitsliste auszufüllen (Sie erhalten dann einen Stimmzettel ausgehändigt, mit dem Sie sich während der Versammlung durch Vorzeigen als rede- und stimmberechtigter Bürger Donauwörths ausweisen können. Dies vereinfacht den reibungslosen Ablauf).

Tagesordnung
Die Tagesordnung der Bürgerversammlungen wird durch die Stadt Donauwörth festgelegt.
Hierzu haben Donauwörther Bürger/innen die Möglichkeit, bis eine Woche vor der jeweiligen Bürgerversammlungen Themen für die Versammlung vorzuschlagen bzw. eine Änderung der Tagesordnung zu beantragen. Dies regelt Art. 18 Abs. 2 der Gemeindeordnung.
Vorschläge richten Sie bitte jeweils an die Stadt Donauwörth, Herrn Sebastian Eder, Rathausgasse 1, 86609 Donauwörth bzw. per E-Mail an buergerversammlung@donauwoerth.de.

Behandlung von Empfehlungen der Bürgerversammlungen
Werden aus der Bürgerversammlung Empfehlungen ausgesprochen (mehrheitlich), müssen diese kraft Gesetzes binnen drei Monaten vom Stadtrat behandelt werden (Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung).

Termine
In allen Stadtteilen sowie in der Kernstadt finden regelmäßig Bürgerversammlungen statt. Die Termine werden an dieser Stelle jeweils veröffentlicht. Eine Bekanntmachung erfolgt auch im Amtsblatt sowie über amtliche Aushänge.

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